Schlechtwetterzeit

Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld richtig abrechnen

Jeden Winter von Dezember bis März gelten im Bau besondere Regeln. Wir rechnen Saison-KUG, Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld ab und erstellen die Anträge für die Agentur für Arbeit.

  • Saison-KUG-Abrechnung und Antrag jeden Monat
  • Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld
  • Winterbeschäftigungs-Umlage und SV-Erstattung
Baustelle im Winter mit Schnee auf dem Gerüst

Kurz erklärt

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Bauunternehmen und verwandte Branchen. Es ersetzt einen Teil des Lohnausfalls, wenn in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März wegen Witterung oder Auftragsmangel nicht gearbeitet werden kann. Ergänzend gibt es Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld. Finanziert wird das über die Winterbeschäftigungs-Umlage.

Die Leistungen der Schlechtwetterzeit im Überblick

LeistungWofürWer zahlt
Saison-KurzarbeitergeldLohnausfall durch Witterung oder Auftragsmangel in der SchlechtwetterzeitBundesagentur für Arbeit
Zuschuss-WintergeldAusfallstunden, die mit Arbeitszeitguthaben ausgeglichen werdenaus der Winterbeschäftigungs-Umlage
Mehraufwands-Wintergeldgeleistete Arbeitsstunden in der Kernwinterzeitaus der Winterbeschäftigungs-Umlage
Erstattung SV-BeiträgeSozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber auf das Saison-KUG trägtaus der Winterbeschäftigungs-Umlage

Höhe und Grenzen von Wintergeld und Umlage unterscheiden sich zwischen Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Gerüstbau und Garten- und Landschaftsbau. Wir rechnen mit den für Ihren Betrieb gültigen Werten.

Was wir in der Schlechtwetterzeit übernehmen

  • Erfassung der Ausfallstunden und Prüfung, ob Arbeitszeitguthaben vorrangig einzusetzen ist
  • Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes je Mitarbeiter in der Lohnabrechnung
  • Erstellung von Antrag und Abrechnungsliste für die Agentur für Arbeit, monatlich und fristgerecht vorbereitet
  • Abrechnung von Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
  • Berechnung und Abführung der Winterbeschäftigungs-Umlage
  • Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Was Sie liefern

Entscheidend ist eine saubere Dokumentation. Wir brauchen für jeden Mitarbeiter die Arbeits- und Ausfallstunden pro Tag mit Grund des Ausfalls (z. B. Witterung) sowie den Stand des Arbeitszeitkontos. Ein Export aus Ihrer Zeiterfassung genügt. Für Prüfungen der Agentur für Arbeit sollten Sie zusätzlich Bautagebücher oder Wetternachweise aufbewahren.

Typische Fehler

  • Antrag zu spät: Die Ausschlussfrist beträgt drei Kalendermonate. Danach ist der Anspruch weg.
  • Arbeitszeitguthaben nicht berücksichtigt: Guthaben muss grundsätzlich vor dem Saison-KUG eingesetzt werden.
  • Ausfallgrund fehlt: Ohne nachvollziehbaren Grund für den Ausfall drohen Rückforderungen bei einer Prüfung.
  • SV-Erstattung vergessen: Die Sozialversicherungsbeiträge auf das Saison-KUG werden auf Antrag erstattet.

Weiterführend: Schlechtwettergeld beantragen – Schritt für Schritt und Zuschuss-Wintergeld beantragen.

Häufige Fragen

Was ist Saison-Kurzarbeitergeld?

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Betriebe des Baugewerbes und verwandter Branchen. Es ersetzt einen Teil des Lohnausfalls, wenn in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März aus Witterungs- oder Auftragsgründen nicht gearbeitet werden kann.

Wie hoch ist das Saison-Kurzarbeitergeld?

Es beträgt wie das allgemeine Kurzarbeitergeld 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent.

Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld?

Zuschuss-Wintergeld gibt es für Ausfallstunden, die mit Arbeitszeitguthaben ausgeglichen werden, damit kein Saison-Kurzarbeitergeld nötig wird. Mehraufwands-Wintergeld gibt es für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in der Kernwinterzeit, als Ausgleich für den Mehraufwand bei der Arbeit im Winter.

Bis wann muss Saison-KUG beantragt werden?

Saison-Kurzarbeitergeld wird monatlich abgerechnet; eine vorherige Anzeige des Arbeitsausfalls wie beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld ist nicht nötig. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats gestellt werden, in dem der Arbeitsausfall lag. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch für diesen Monat.

Wer zahlt die Winterbeschäftigungs-Umlage?

Die Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert Wintergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Saison-KUG. Sie wird als Prozentsatz der Bruttolohnsumme erhoben. Höhe und Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern unterscheiden sich je nach Branche.

Kontakt

Baulohnabrechnung anfragen.

Schreiben Sie uns kurz, wie viele Mitarbeiter Sie abrechnen und in welchem Gewerk Sie tätig sind.
Wir melden uns persönlich und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

089 250 038 300 info@buchmeister.com