Baulohnabrechnung für SOKA-pflichtige Betriebe
Wir übernehmen Ihre komplette Baulohnabrechnung – von der monatlichen Entgeltabrechnung nach Bau-Tarif bis zu den Meldungen an SOKA-BAU, Krankenkassen, Finanzamt und Agentur für Arbeit.
- Gewerbliche Arbeitnehmer, Poliere, Angestellte und Azubis
- SOKA-BAU, Sozialkasse Gerüstbau, Kassen des Dachdeckerhandwerks
- In DATEV LODAS, DATEV Lohn und Gehalt oder ADDISON
Kurz erklärt
Baulohnabrechnung ist die Lohnabrechnung für Betriebe, die unter die Tarifverträge des Baugewerbes fallen. Zur normalen Lohnabrechnung kommen Tariflohn nach Lohngruppen, Arbeitszeitkonto, die Meldungen und Beiträge an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) sowie Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld in der Schlechtwetterzeit hinzu. Baulohn.com übernimmt diese Abrechnung vollständig für Bauunternehmen in ganz Deutschland.
Unser Leistungsumfang
Sie konzentrieren sich auf Ihre Baustellen, wir auf Ihre Lohnabrechnung. Folgende Aufgaben übernehmen wir jeden Monat:
Entgeltabrechnung nach Bau-Tarif
- Brutto-Netto-Abrechnung für gewerbliche Arbeitnehmer, Poliere, Angestellte, Auszubildende und Minijobber
- Eingruppierung nach den Lohngruppen des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) und Berücksichtigung des Tarifgebiets
- Zuschläge, Erschwerniszuschläge, Auslösen, Fahrtkosten und Wegezeiten nach Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Führung des Arbeitszeitkontos, soweit es in der Abrechnung abgebildet wird
Sozialkassenverfahren
- Monatliche Meldungen und Beitragsnachweise an SOKA-BAU (Urlaubskasse, Berufsbildung, Zusatzversorgung)
- Führung der Urlaubskonten der gewerblichen Arbeitnehmer
- Erstattungsanträge für ausgezahlte Urlaubsvergütung und Ausbildungskosten
- Für Gerüstbau und Dachdecker: Meldungen an die jeweils eigene Sozialkasse
Schlechtwetterzeit
- Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld und Erstellung der Abrechnungslisten für die Agentur für Arbeit
- Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
- Winterbeschäftigungs-Umlage
Gesetzliche Meldungen
- Lohnsteuer-Anmeldung und elektronische Lohnsteuerbescheinigung
- Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise an die Krankenkassen, einschließlich der im Baugewerbe vorgeschriebenen Sofortmeldung
- Jährlicher digitaler Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
- Bescheinigungen für Mitarbeiter und Behörden, z. B. Arbeitsbescheinigungen
Auswertungen und Prüfungen
- Lohnjournal, Buchungsbeleg für Ihre Finanzbuchhaltung oder Ihren Steuerberater, Auswertungen nach Absprache
- Bereitstellung der Lohnunterlagen bei Prüfungen der Rentenversicherung, des Finanzamts, der SOKA-BAU oder des Zolls
Was Baulohn von normaler Lohnabrechnung unterscheidet
| Thema | Normale Lohnabrechnung | Baulohnabrechnung |
|---|---|---|
| Tarif | oft kein oder ein Haustarif | Bau-Tarifverträge mit Lohngruppen, Tarifgebieten und Arbeitszeitkonto |
| Urlaub | Arbeitgeber zahlt und trägt die Kosten | Urlaubskonto über die Sozialkasse, Erstattung der Urlaubsvergütung |
| Zusätzliche Meldungen | Krankenkassen, Finanzamt | zusätzlich monatlich an SOKA-BAU bzw. die Kasse des Gewerks |
| Winter | allgemeines Kurzarbeitergeld bei Bedarf | Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Winterbeschäftigungs-Umlage |
| Kontrollen | Betriebsprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung | zusätzlich SOKA-BAU-Prüfung und Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit |
Wer braucht Baulohnabrechnung?
Baulohn betrifft alle Betriebe, die am Sozialkassenverfahren teilnehmen. Entscheidend ist nicht der Name im Handelsregister, sondern welche Tätigkeiten Ihre Arbeitnehmer im Kalenderjahr arbeitszeitlich überwiegend ausführen. Typische Gewerke:
- Bauhauptgewerbe: Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Kanalbau, Beton- und Stahlbetonbau
- Ausbaugewerbe: z. B. Trockenbau, Stuck und Putz, Estrich, Fliesen, Dämmung, Abdichtung
- Gerüstbau mit eigener Sozialkasse
- Dachdeckerhandwerk mit eigenen Kassen
Ob Ihr Betrieb SOKA-pflichtig ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Erstgespräch schauen wir uns Ihre Tätigkeiten an und sagen Ihnen, welche Kasse für Sie zuständig ist.
Warum Baulohn.com?
- Schwerpunkt Baulohn: Unser Team hat sich auf die Abrechnung SOKA-pflichtiger Betriebe spezialisiert.
- Erfahrung mit großen Mandaten: Unser größtes Baulohn-Mandat umfasst über 1.000 Baulöhne pro Monat; insgesamt erstellen wir mehr als 10.000 Lohnabrechnungen monatlich. Referenz auf Anfrage.
- Ihr System: Wir rechnen in DATEV LODAS, DATEV Lohn und Gehalt oder ADDISON ab.
- Feste Ansprechpartner: Sie sprechen mit Menschen, die Ihren Betrieb kennen.
- Ein Partner für alle Gesellschaften: Auch Löhne außerhalb des Baus rechnen wir ab.
Häufige Fragen
Was gehört zur Baulohnabrechnung?
Zur Baulohnabrechnung gehören die monatliche Entgeltabrechnung nach Bau-Tarif, Lohnsteuer-Anmeldung und Sozialversicherungsmeldungen, die Meldungen und Beiträge an die Sozialkasse (z. B. SOKA-BAU), die Führung der Urlaubskonten, Erstattungsanträge, in der Schlechtwetterzeit Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld sowie der jährliche Lohnnachweis an die BG BAU.
Wer ist SOKA-pflichtig?
Betriebe, die arbeitszeitlich überwiegend bauliche Leistungen im Sinne des Verfahrenstarifvertrags (VTV) erbringen, nehmen am Sozialkassenverfahren der SOKA-BAU teil – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband. Für Gerüstbau und Dachdeckerhandwerk gibt es eigene Sozialkassen.
Was müssen wir monatlich liefern?
In der Regel die Arbeitsstunden je Mitarbeiter (inklusive Ausfallstunden, Urlaub, Krankheit), Zulagen und Auslösen sowie Änderungen bei Personal und Stammdaten. Format und Termin stimmen wir mit Ihnen ab – etwa per Export aus Ihrer Zeiterfassung.
Rechnen Sie auch Angestellte und Poliere ab?
Ja. Wir rechnen gewerbliche Arbeitnehmer, Poliere, Angestellte, Auszubildende und Minijobber ab – inklusive der jeweils unterschiedlichen Sozialkassenbeiträge.
Übernehmen Sie auch die Abrechnung, wenn wir mehrere Gesellschaften haben?
Ja. Auch Gesellschaften außerhalb des Baus, etwa eine Verwaltungs- oder Vermietungsgesellschaft, rechnen wir ab.