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Baulohn-Glossar

Die wichtigsten Begriffe der Baulohnabrechnung – kurz, sachlich und verständlich erklärt.

Baulohnabrechnung
Lohnabrechnung für Betriebe, die unter die Tarifverträge des Baugewerbes fallen. Zusätzlich zur normalen Lohnabrechnung umfasst sie Tariflohn nach Lohngruppen, Arbeitszeitkonto, Meldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft sowie Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld. Mehr dazu →
SOKA-BAU
Gemeinsamer Name der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) in Wiesbaden. Sie organisiert Urlaubsverfahren, Berufsbildungsverfahren und tarifliche Zusatzversorgung im Baugewerbe. Mehr dazu →
ULAK
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Teil von SOKA-BAU. Sie führt die Urlaubskonten der gewerblichen Arbeitnehmer und erstattet Arbeitgebern ausgezahlte Urlaubsvergütung.
ZVK
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, Teil von SOKA-BAU. Sie zahlt die tarifliche Zusatzrente der Beschäftigten im Baugewerbe.
VTV (Verfahrenstarifvertrag)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Er regelt, welche Betriebe teilnehmen, welche Beiträge gezahlt und welche Meldungen abgegeben werden.
SokaSiG
Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz. Es sichert per Gesetz die Geltung des Verfahrenstarifvertrags für alle Betriebe in seinem Geltungsbereich, unabhängig von einer Tarifbindung.
BRTV
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. Er regelt unter anderem Lohngruppen, Arbeitszeit, Arbeitszeitkonto, Urlaub, Zuschläge und Auslösung für gewerbliche Arbeitnehmer.
Lohngruppen
Einstufung gewerblicher Arbeitnehmer nach BRTV in sechs Lohngruppen – vom Werker (Lohngruppe 1) bis zum Werkpolier (Lohngruppe 6). Die Lohngruppe bestimmt zusammen mit dem Tarifgebiet den Tariflohn.
Überwiegensprinzip
Ein Betrieb nimmt am Sozialkassenverfahren teil, wenn seine Arbeitnehmer im Kalenderjahr arbeitszeitlich überwiegend bauliche Tätigkeiten im Sinne des VTV ausführen. Dann ist der gesamte Betrieb erfasst. Mehr dazu →
Schlechtwetterzeit
Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März. In dieser Zeit können Betriebe des Baugewerbes und verwandter Branchen Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld erhalten.
Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG)
Leistung der Bundesagentur für Arbeit bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit. Sie beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Mehr dazu →
Zuschuss-Wintergeld
Zuschuss für Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit, die mit Arbeitszeitguthaben ausgeglichen werden und so Saison-Kurzarbeitergeld vermeiden.
Mehraufwands-Wintergeld
Pauschaler Ausgleich für den Mehraufwand bei Arbeit im Winter, gezahlt für geleistete Arbeitsstunden in der Kernwinterzeit.
Winterbeschäftigungs-Umlage
Umlage, mit der Wintergeld und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen beim Saison-KUG finanziert werden. Sie wird als Prozentsatz der Bruttolohnsumme erhoben; Höhe und Aufteilung unterscheiden sich je nach Branche.
Arbeitszeitkonto
Konto, auf dem Mehr- und Minderstunden der gewerblichen Arbeitnehmer erfasst werden. Guthaben sind in der Schlechtwetterzeit grundsätzlich vor Saison-Kurzarbeitergeld einzusetzen.
Sofortmeldung
Im Baugewerbe vorgeschriebene Meldung neuer Beschäftigter an die Rentenversicherung spätestens bei Arbeitsaufnahme.
BG BAU
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Baubetriebe. Arbeitgeber übermitteln jährlich einen digitalen Lohnnachweis.
Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
Eigene Sozialkasse für Gerüstbaubetriebe mit Sitz in Wiesbaden, unter anderem für das Urlaubsverfahren und die Berufsbildung im Gerüstbau. Mehr dazu →
Kassen des Dachdeckerhandwerks
Eigene Sozialkassen für Dachdeckerbetriebe, unter anderem die Lohnausgleichskasse und die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks in Wiesbaden. Mehr dazu →
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Arbeitsbereich des Zolls, der unter anderem die Einhaltung von Mindestlohn, Melde- und Aufzeichnungspflichten auf Baustellen kontrolliert.
Nachunternehmerhaftung
Haftung von Hauptunternehmern im Baugewerbe für Sozialversicherungsbeiträge und Mindestlöhne, die ihre Nachunternehmer schulden.
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