Lohnbüro wechseln – ohne Chaos in der Baulohnabrechnung
Sie sind mit Ihrem bisherigen Abrechner unzufrieden oder Ihr Steuerberater gibt den Baulohn ab? Wir übernehmen Ihre Baulohnabrechnung geordnet zum Jahres- oder Monatswechsel.
- Datenübernahme aus DATEV oder ADDISON
- Urlaubskonten, Arbeitszeitkonten, Lohnkonten
- Einrichtung aller Meldewege
Kurz erklärt
Ein Wechsel des Lohnbüros ist zu jedem Monatsbeginn möglich, am einfachsten zum 1. Januar. Übernommen werden Mitarbeiterstammdaten, Lohnkonten des laufenden Jahres, Stände der Urlaubs- und Arbeitszeitkonten sowie die Zugänge zu Sozialkassen und Krankenkassen. Baulohn.com übernimmt die Daten, richtet die Meldewege ein und startet mit dem vereinbarten Abrechnungsmonat.
So läuft der Wechsel ab
Erstgespräch
Gewerk, Mitarbeiterzahl, bisherige Software, Besonderheiten wie Auslösen oder mehrere Gesellschaften.
Angebot & Starttermin
Sie erhalten ein Angebot und wir legen den ersten Abrechnungsmonat fest.
Checkliste & Datenübernahme
Wir übernehmen Stammdaten, Lohnkonten, Urlaubs- und Arbeitszeitkonten.
Meldewege einrichten
Krankenkassen, Finanzamt, SOKA-BAU bzw. Kasse Ihres Gewerks, BG BAU, Agentur für Arbeit.
Erste Abrechnung
Wir rechnen ab und gehen die Ergebnisse gemeinsam mit Ihnen durch.
Checkliste für den Wechsel
- Betriebsnummer, Steuernummer, Zugangsdaten bzw. Vollmachten für Meldeportale
- Mitglieds- bzw. Betriebskontonummer bei SOKA-BAU oder der Kasse Ihres Gewerks
- Mitgliedsnummer bei der BG BAU
- Mitarbeiterstammdaten inklusive Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Lohngruppe, Bankverbindung
- Lohnjournale und Lohnkonten des laufenden Jahres
- Stand der Urlaubskonten und Arbeitszeitkonten je Mitarbeiter
- Betriebsvereinbarungen, Zulagen- und Auslöseregelungen, Dienstwagen, Vorschüsse, Pfändungen
- Offene Anträge, z. B. Saison-KUG oder Erstattungen bei SOKA-BAU
Wir stellen Ihnen die Checkliste nach dem Erstgespräch als Vorlage zur Verfügung.
Wechsel aus DATEV oder ADDISON
Wir arbeiten selbst mit DATEV LODAS, DATEV Lohn und Gehalt und ADDISON. Nutzt Ihr bisheriger Abrechner eines dieser Programme, lassen sich Stammdaten und Lohnkonten in vielen Fällen direkt übernehmen. Das spart Zeit und vermeidet Erfassungsfehler.
Häufige Fragen
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel?
Am einfachsten ist ein Wechsel zum 1. Januar, weil dann keine Jahreswerte übernommen werden müssen. Ein Wechsel ist aber zu jedem Monatsbeginn möglich. Wichtig ist, die Kündigungsfrist beim bisherigen Abrechner zu beachten und in der Schlechtwetterzeit offene Saison-KUG-Anträge sauber abzugrenzen.
Was brauchen Sie vom bisherigen Lohnbüro?
Vor allem die Stammdaten der Mitarbeiter, die Lohnkonten bzw. Lohnjournale des laufenden Jahres, die Stände der Urlaubs- und Arbeitszeitkonten sowie die Betriebsnummern und Zugänge bei Sozialkassen und Krankenkassen. Kommt das bisherige Büro aus DATEV oder ADDISON, lassen sich viele Daten direkt übernehmen.
Wie viel Aufwand hat unser Betrieb beim Wechsel?
Sie füllen eine Checkliste aus, stellen den Kontakt zum bisherigen Abrechner her und bestätigen die Stammdaten. Die Übernahme der Daten und die Einrichtung der Meldewege erledigen wir.
Müssen die Mitarbeiter etwas tun?
Nein. Für die Mitarbeiter ändert sich in der Regel nur das Aussehen der Lohnabrechnung.
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