Weitere Lohnabrechnung

Lohnabrechnung auch außerhalb des Baus

Unser Schwerpunkt ist Baulohn. Für Ihre Verwaltung, Schwestergesellschaften oder Betriebe anderer Branchen rechnen wir genauso zuverlässig ab.

  • Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung, Büro
  • Gehälter, Minijobs, Werkstudenten, Auszubildende
  • In DATEV oder ADDISON
Lohnbuchhalterin im Gespräch mit einem Kunden

Kurz erklärt

Baulohn.com rechnet neben Baulohn auch Löhne und Gehälter für Betriebe anderer Branchen ab. Insgesamt erstellen wir über 10.000 Lohnabrechnungen pro Monat. Bauunternehmer mit mehreren Gesellschaften haben so einen Ansprechpartner für alle Lohnabrechnungen.

Leistungsumfang

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Beschäftigtengruppen
  • Lohnsteuer-Anmeldung und elektronische Lohnsteuerbescheinigung
  • Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise
  • Umlagen und Erstattungen bei Krankheit und Mutterschutz (U1/U2)
  • Bescheinigungen für Mitarbeiter, Krankenkassen und Agentur für Arbeit
  • Meldungen an die zuständige Berufsgenossenschaft
  • Lohnjournal, Auswertungen und Buchungsbeleg für die Finanzbuchhaltung

Typische Konstellationen

  • Bauunternehmen mit einer kaufmännischen Verwaltungs- oder Holdinggesellschaft
  • Unternehmensgruppen mit Bau- und Handelsgesellschaft
  • Handwerksbetriebe außerhalb des SOKA-Verfahrens, z. B. Elektro, Sanitär oder Heizung
  • Dienstleister und Büros, die ihre Lohnabrechnung auslagern möchten

Sie sind SOKA-pflichtig? Dann lesen Sie weiter bei der Baulohnabrechnung.

Häufige Fragen

Rechnen Sie nur Baulohn ab?

Nein. Baulohn ist unser Schwerpunkt, wir rechnen aber auch Löhne und Gehälter für Betriebe anderer Branchen ab – insgesamt über 10.000 Lohnabrechnungen pro Monat.

Können Sie Bau- und Nicht-Bau-Gesellschaften gemeinsam betreuen?

Ja. Viele Bauunternehmer haben neben dem Baubetrieb weitere Gesellschaften, etwa für Verwaltung, Vermietung oder Handel. Wir rechnen alle Gesellschaften ab, Sie haben einen Ansprechpartner.

Welche Leistungen gehören zur allgemeinen Lohnabrechnung?

Monatliche Entgeltabrechnung, Lohnsteuer-Anmeldung, Meldungen zur Sozialversicherung, Beitragsnachweise, Lohnsteuerbescheinigungen, Bescheinigungen für Mitarbeiter, Meldungen an die Berufsgenossenschaft sowie Lohnjournal und Buchungsbeleg für die Finanzbuchhaltung.

Kontakt

Baulohnabrechnung anfragen.

Schreiben Sie uns kurz, wie viele Mitarbeiter Sie abrechnen und in welchem Gewerk Sie tätig sind.
Wir melden uns persönlich und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

089 250 038 300 info@buchmeister.com