Gewerk

Lohnabrechnung für den Gerüstbau

Gerüstbauer melden nicht an SOKA-BAU, sondern an die eigene Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes. Wir kennen das Verfahren und rechnen Ihren Betrieb vollständig ab.

  • Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
  • Tarifverträge des Gerüstbauerhandwerks
  • Saison-KUG und Wintergeld
Gerüstbauer an einer Fassade

Kurz erklärt

Gerüstbaubetriebe nehmen nicht am SOKA-BAU-Verfahren teil, sondern an dem der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden. Es gelten eigene Tarifverträge des Gerüstbauerhandwerks. In der Schlechtwetterzeit ist Saison-Kurzarbeitergeld möglich. Baulohn.com übernimmt die Lohnabrechnung inklusive aller Kassenmeldungen.

Was im Gerüstbau anders ist

  • Eigene Sozialkasse: Meldungen und Beiträge gehen an die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, nicht an SOKA-BAU.
  • Eigener Tarif: Rahmen- und Lohntarifverträge des Gerüstbauerhandwerks mit eigenen Lohngruppen.
  • Schlechtwetterzeit: Saison-Kurzarbeitergeld ist möglich, Wintergeld und Umlage folgen den Regeln für den Gerüstbau.
  • Abgrenzung: Bei Betrieben, die neben Gerüstbau auch andere Bauleistungen erbringen, entscheidet die überwiegende Tätigkeit über die zuständige Kasse.

Was wir übernehmen

  • Monatliche Lohnabrechnung nach Gerüstbau-Tarif
  • Meldungen und Beitragsnachweise an die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
  • Urlaubsabwicklung und Erstattungsanträge
  • Saison-KUG und Wintergeld
  • Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnachweis an die BG BAU

Häufige Fragen

Melden Gerüstbauer an SOKA-BAU?

Nein. Für das Gerüstbaugewerbe gibt es eine eigene Sozialkasse, die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden. Sie organisiert unter anderem das Urlaubsverfahren und die Berufsbildung für Gerüstbaubetriebe.

Gibt es im Gerüstbau Saison-Kurzarbeitergeld?

Ja. Der Gerüstbau gehört zu den Branchen, in denen Saison-Kurzarbeitergeld in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März möglich ist. Die Regelungen zu Wintergeld und Winterbeschäftigungs-Umlage weichen teilweise vom Bauhauptgewerbe ab.

Welcher Tarifvertrag gilt im Gerüstbau?

Im Gerüstbauerhandwerk gelten eigene Rahmen- und Lohntarifverträge. Wir rechnen auf Basis der für Ihren Betrieb geltenden Regelungen ab.

Kontakt

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