Lohnabrechnung für den Gerüstbau
Gerüstbauer melden nicht an SOKA-BAU, sondern an die eigene Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes. Wir kennen das Verfahren und rechnen Ihren Betrieb vollständig ab.
- Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
- Tarifverträge des Gerüstbauerhandwerks
- Saison-KUG und Wintergeld
Kurz erklärt
Gerüstbaubetriebe nehmen nicht am SOKA-BAU-Verfahren teil, sondern an dem der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden. Es gelten eigene Tarifverträge des Gerüstbauerhandwerks. In der Schlechtwetterzeit ist Saison-Kurzarbeitergeld möglich. Baulohn.com übernimmt die Lohnabrechnung inklusive aller Kassenmeldungen.
Was im Gerüstbau anders ist
- Eigene Sozialkasse: Meldungen und Beiträge gehen an die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, nicht an SOKA-BAU.
- Eigener Tarif: Rahmen- und Lohntarifverträge des Gerüstbauerhandwerks mit eigenen Lohngruppen.
- Schlechtwetterzeit: Saison-Kurzarbeitergeld ist möglich, Wintergeld und Umlage folgen den Regeln für den Gerüstbau.
- Abgrenzung: Bei Betrieben, die neben Gerüstbau auch andere Bauleistungen erbringen, entscheidet die überwiegende Tätigkeit über die zuständige Kasse.
Was wir übernehmen
- Monatliche Lohnabrechnung nach Gerüstbau-Tarif
- Meldungen und Beitragsnachweise an die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
- Urlaubsabwicklung und Erstattungsanträge
- Saison-KUG und Wintergeld
- Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnachweis an die BG BAU
Häufige Fragen
Melden Gerüstbauer an SOKA-BAU?
Nein. Für das Gerüstbaugewerbe gibt es eine eigene Sozialkasse, die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden. Sie organisiert unter anderem das Urlaubsverfahren und die Berufsbildung für Gerüstbaubetriebe.
Gibt es im Gerüstbau Saison-Kurzarbeitergeld?
Ja. Der Gerüstbau gehört zu den Branchen, in denen Saison-Kurzarbeitergeld in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März möglich ist. Die Regelungen zu Wintergeld und Winterbeschäftigungs-Umlage weichen teilweise vom Bauhauptgewerbe ab.
Welcher Tarifvertrag gilt im Gerüstbau?
Im Gerüstbauerhandwerk gelten eigene Rahmen- und Lohntarifverträge. Wir rechnen auf Basis der für Ihren Betrieb geltenden Regelungen ab.