Lohnabrechnung für Dachdecker
Dachdeckerbetriebe haben eigene Sozialkassen und eigene Tarifverträge. Wir rechnen Ihren Betrieb ab und kümmern uns um alle Kassenmeldungen und die Schlechtwetterzeit.
- Kassen des Dachdeckerhandwerks
- Tarifverträge des Dachdeckerhandwerks
- Saison-KUG und Wintergeld
Kurz erklärt
Dachdeckerbetriebe melden nicht an SOKA-BAU, sondern an die eigenen Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks, unter anderem die Lohnausgleichskasse und die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks in Wiesbaden. Es gelten eigene Tarifverträge, und in der Schlechtwetterzeit ist Saison-Kurzarbeitergeld möglich. Baulohn.com übernimmt die vollständige Lohnabrechnung.
Was im Dachdeckerhandwerk anders ist
- Eigene Kassen: Meldungen und Beiträge gehen an die Kassen des Dachdeckerhandwerks, nicht an SOKA-BAU.
- Eigener Tarif: Rahmen- und Lohntarifverträge des Dachdeckerhandwerks.
- Schlechtwetterzeit: Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Winterbeschäftigungs-Umlage nach den Regeln für Dachdecker.
- Abgrenzung: Bei Betrieben mit gemischten Tätigkeiten, etwa Dach und Zimmerei, entscheidet die überwiegende Tätigkeit über Tarif und Kasse.
Was wir übernehmen
- Monatliche Lohnabrechnung nach Dachdecker-Tarif
- Meldungen und Beiträge an die Kassen des Dachdeckerhandwerks
- Saison-KUG und Wintergeld
- Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnachweis an die BG BAU
Häufige Fragen
Melden Dachdecker an SOKA-BAU?
Nein. Das Dachdeckerhandwerk hat eigene Sozialkassen, unter anderem die Lohnausgleichskasse und die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks mit Sitz in Wiesbaden. Sie übernehmen für Dachdeckerbetriebe vergleichbare Aufgaben wie SOKA-BAU im Bauhauptgewerbe.
Gibt es für Dachdecker Saison-Kurzarbeitergeld?
Ja. Das Dachdeckerhandwerk gehört zu den Branchen mit Saison-Kurzarbeitergeld in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März. Dazu kommen Wintergeld und Winterbeschäftigungs-Umlage nach den Regeln für das Dachdeckerhandwerk.
Welcher Tarif gilt für Dachdecker?
Im Dachdeckerhandwerk gelten eigene Rahmen- und Lohntarifverträge. Wir rechnen auf Basis der für Ihren Betrieb geltenden Regelungen ab.